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Erbauseinandersetzung § 3 Nr. 3 GrEStG,Veräußerungstatbestand,§ 23 EStG

Mein Mandant ist an einer Erbengemeinschaft beteiligt. Es sind beteiligt die Mutter und 4 weitere Geschwister (6 Beteiligte). Zur Erbengemeinschaft gehört u.a. ein Einfamilienhaus. Dieses will mein Mandant gegen Ausgleichszahlungen nun übernehmen. Dieser Vorgang ist unseres Wissens grunderwerbsteuerfrei. Ist das korrekt? Wie verhält es sich, wenn er zusammen mit einem Bruder (auch in der Erbengemeinschaft) das Einfamilienhaus übernimmt? Wäre das auch grunderwerbsteuerfrei, wenn das EFH dann quasi in eine neu gegründete Grundstücks-GbR übergeht? Oder wäre es günstiger, das Haus allein zu übernehmen und dann in einem zweiten Schritt eine GbR zu gründen und den Bruder zu beteiligen (anstatt die Ausgleichszahlung zu leisten)? Ist ertragssteuerlich etwas zu beachten, § 23 EStG?
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