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Kaufpreisratenzahlung und Eigentumswechsel,Entstehung der Grunderwerbsteuer,§ 14 Nr. 1 GrEStG

Fall: Eine Person kauft mit notariellem Vertrag in 2023 ein Haus, das er in zwei Raten bezahlt. Er bezahlt im Januar 2024 300.000€ und im Juni 2025 350.000€. Das Haus wechselt laut Notarvertrag mit Zahlung der zweiten Kaufpreiszahlung im Juni 2025 den Eigentümer. Der Käufer will das Haus zu privaten Wohnzwecken nutzen. Frage: Löst die Zahlung der ersten Rate im Januar 2024 schon Grunderwerbsteuer aus?
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