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§ 1 Abs. 2b GrEStG,selbständiger Rechtsträger

Guten Tag, meine Mandanten sind A sowie eine aus B, C und D bestehende Erbengemeinschaft. A wie auch die Erbengemeinschaft sind zu jeweils 50% an einer M-GmbH beteiligt, die erheblichen Grundbesitz hat. Die aus B, C und D bestehende Erbengemeinschaft hat den 50%-GmbH-Anteil von dem Bruder des A am 15.09.1998 geerbt (eventuell wichtig für die sog. "Behaltefrist der §§ 13a/13b ErbStG). Die M-GmbH vermietet den Grundbesitz an eine Z-GmbH & Co. KG, an der wiederum A zu 1/2 und B, C und D zu jeweils 1/6 als Kommanditisten eingetragen sind. Die Z-GmbH & Co. KG betreibt in diesen Immobilien ihren Produktionsbetrieb. In exakt gleichem Anteilsverhältnis sind A, B, C und D an einer weiteren Y-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Anteile an der M-GmbH werden von A, B, C und D in ihrem jeweiligen Sonderbetriebsvermögen bei der Z-GmbH & Co. KG ausgewiesen. Unter anderen aufgrund der "Gefahr", dass das die GmbH-Anteile im SoBV irgendwann einmal ungewollt wieder zu Privatvermögen werden, möchten meine Mandanten ihre Anteile an der M-GmbH in das Gesamthandvermögen der Y-GmbH & Co. KG nach § 6 Abs. 5 EStG zu Buchwerten überführen. Nun die spannende Frage: Entsteht durch diese Übertragung Grunderwerbsteuer?
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