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heterogener Formwechsel,3 1 Abs. 2b GrEStG

Eine GbR mit den Gesellschaftern A 45%, B 20% und C 35% soll in eine GmbH umgewandelt werden. Anschließend möchten A und B ihre Anteile durch qualifizierten Anteilstausch in deren gemeinsame Holding-GmbH überführen. Die GbR besitzt Immobilien. 1.) Fällt bei der Umwandlung der GbR in eine GmbH Grunderwerbsteuer an? 2.) Ist die Überführung der Anteile von A und B in die Holding-GmbH grunderwerbsteuerpflichtig? 3.) Welche Maßnahmen können ggf. (alternativ) ergriffen werden, um die Entstehung von Grunderwerbsteuer zu vermeiden?
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