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einheitliches Vertragswerk,faktischer Zwang

C kauft von V ein unbebautes Grundstück. (Davon 2/6 privat und 4/6 über seine GmbH C). Es liegen Entwürfe von Bauplänen vor, die C entworfen hat. Die GmbH C verkauft die Grundstücke (=4/6) an D (ua Familienangehörige) weiter. In den Kaufverträgen steht, dass die Käufer in Ihrer Entscheidung ob und wie die Grundstücke bebaut werden "frei" sind. Kurze Zeit nach dem Verkauf werden die Grundstücke mit dem im Entwurf vorliegenden Plänen bebaut allerdings von einem Dritten. Fällt Grunderwerbsteuer auf das noch zu errichtende Gebäude an!?
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