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§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 6 GrEStG

Mutter M verstarb im April 2022. Im Nachlass befindet sich ein bebautes Grundstück. Wert ca. EUR 230.000,00. Erben sind zu je 50% Sohn S und Tochter T. Nun im November 2023 möchte das Kind K (Tochter von T und somit Nichte von S) mit Ihrem Ehemann das Objekt erwerben. Veräußerer ist die Erbengemeinschaft S und T und Erwerber K mit Ehemann. Der Erwerb müßte anteilig in Bezug T zu K grunderwerbsteuerfrei sein (somit 50% von 50% = zu 25%). Frage 1: Ist meine Berechnung korrekt ? Frage 2: Um eine vollständige Grunderwerbsteuerfreiheit herzustellen, müsste zunächst S an T seinen 50%igen Anteil im Zuge der Erbauseinandersetzung / Aufteilung des Nachlasses innerhalb der Erbengemeinschaft veräußern (§ 3 Nr. 3 S.1 GrEStG). Anschließend verkauft T an K die gesamte Immobilie in gerader Linie (§ 3 Nr. 6). Danach überträgt K an ihren Ehemann 50% (§ 3 Nr. 4). Ich denke es müßte so darstellbar sein. Wenn ja, geht dies alles in einem Vertrag oder muss ein zeitlicher Abstand gewahrt werden (man könnte ggf auch splitten, dh S verkauft an T und T gleich weiter an K. K überträgt erst später auf ihren Ehemann). Die Veräußerung durch die Erben (bzw Weiterveräußerung durch T) an (zumindest) K sollte nun wegen (Um-) Baugenehmigungen etc. möglichst im November erfolgen.
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