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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 5 GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Immobilien-GmbH ("I-GmbH") hat zwei Gesellschafter zu je 50%. Diese Gesellschafter sind ihrerseits wiederum GmbH´s (hier: "A-GmbH" und "B-GmbH"), an denen jeweils eine (natürliche) Person zu 100% beteiligt (hier: "A" und "B") ist. Zum Vermögen der GmbH gehören Grundstücke bzw. Immobilien - es wird nur eigenes Vermögen verwaltet (Voraussetzung für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags liegt vor). Folgende Gestaltung ist geplant: Die "I-GmbH" verkauft eine Immobilie an eine neu zu gründende GmbH & Co. KG. An dieser KG ist beteiligt: - "I-GmbH" zu 100% als Kommanditist - (neue) K-GmbH als Komplementärin ohne Vermögensbeteiligung Nach der Immobilientransaktion (I-GmbH auf GmbH & Co.KG) verkauft die B-GmbH ihre Anteile (50%) an der I-GmbH an die A-GmbH zu 39,8% und an eine weitere GmbH & Co.KG (N-GmbH & Co.KG) bestehend aus 3 Kinder des A zu insgesamt 10,2%. Im Ergebnis ist dann an der Immobilien-GmbH die A-GmbH zu 89,8% und die N-GmbH & Co.KG zu 10,2 % beteiligt. Fragen: 1. Fällt bei der Übertragung der I-GmbH auf die GmbH & Co.KG Grunderwerbsteuer an? 2. Hat der Verkauf der GmbH-Anteile der I-GmbH im Nachgang grunderwerbsteuerliche Folgen bzw. wird Grunderwerbsteuer nur auf die 10,2% erhoben. Wenn Grunderwerbsteuer anfällt - wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt? VG D. Truffner-Decker
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