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GmbH-Anteile,Vererbung,Altgesellschafter

Mein Mandantin ist eine GmbH. Es gibt bzw. gab zwei Gesellschafter jeweils 50 % Beteiligung. In der Satzung ist festgelegt, dass die Anteile im Todesfall eines Gesellschafters an den anderen Gesellschafter übergehen. Die GmbH hat Grundbesitz. Fällt hier Grunderwerbsteuer an? Hätte man die Grunderwerbsteuer vermeiden können, wenn mehr als 10 % der Anteile direkt an einen Dritten übertragen worden wären, oder hätte es einer Satzungsänderung bedurft? Hätte das Einziehen der GmbH-Anteile von der GmbH dazu geführt, dass Grunderwerbsteuer anfällt? Wäre diese überhaupt möglich gewesen?
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