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§ 5 GrEStG,Sperrfristverstoß

SV: Im Herbst 2022 wurden Grundstücke von der Ehefrau und dem Ehegatten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Familien-KG) eingebracht. Im Zeitpunkt der Einbringung waren die beiden Ehegatten zu je 50 % an der Familien KG beteiligt. Nach der Einbringung u.a. der Immobilie, wurden an deren 3 Kinder zu jeweils 8 % Anteile an der Familen-KG kraft Schenkung übertragen. Der damalige Einbringungsvorgang löste keine Grunderwerbsteuer aus. Jetzt soll ein in 2022 eingebrachtes Grundstück aus der Familien-KG veräußert werden. Frage: Stellt der geplante Verkauf des Grundstücks ein nachträgliches Ereignis in dem Sinne dar, dass hierdurch auf die damals grunderwerbsteuerfreie Einbringung und oder Schenkung der Anteile an die Kinder eine nachträglich Grunderwerbsteuer ausgelöst wird?
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