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Familienpool,Übertragung an Familiengesellschaft,Steuerbefreiung

Meine Mandantinnen sind eine Mutter mit ihrer Tochter, die beide durch einen Erbanfall der verstorbenen Oma (aus Sicht der Tochter) jeweils einen Wohnungsbestand von rund 200 Wohnungen erworben haben. Der Wohnungsbestand wurde in den 1960er Jahren erworben, die Anschaffungskosten des Erwerbs sind vollständig abgeschrieben. Die aus dem Erbanfall zu entrichtende Erbschaftsteuer wurde von der Oma zum größten Teil angespart und von den Erben zwischenzeitlich bezahlt. Lediglich ein verbleibender Rest i.H.v. 5.000.000 € bei der Tochter wurde durch eine Kreditaufnahme finanziert. Um den einmal später zu erwartenden Erbanfall bei dem Tod der Mutter an die Tochter steuerfrei (= Wohnungsgesellschaft > 300 Wohnungen) zu gestalten, aber auch um neues Abschreibungspotenzial zu schaffen, möchte ich meinen Mandantinnen vorschlagen, die Wohnungen in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG zu Verkehrswerten einzubringen. Die Beteiligungsverhältnisse an der GmbH & Co. KG möchte ich so ausgestalten, dass die Verkehrswerte der jeweiligen Wohnungsbestände sich in ihren Anteilen an der Gesellschaft widerspiegeln. Das Verhältnis der Verkehrswerte beträgt etwa 2/3 für die Tochter und 1/3 für die Mutter. Die Tochter wird also mit 66,7 %, die Mutter mit 33,3 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Meine Frage an Sie wäre, ist diese Einbringung grunderwerbsteuerbefreit? Ich persönlich glaube, dass ja, da der Eigentumsanteil gleich bleibt, ich möchte mich aber absichern, um keinen Beratungsfehler zu begehen. Ergänzen möchte ich diese Frage um eine weitere Frage zu einer Gestaltung, mit der ich erreichen möchte, dass die Zinsen der Refinanzierung zum Ausgleich der restlichen Erbschaftsteuerschuld i.H.v. 5.000.000 € der Tochter steuerlich abzugsfähige Werbungskosten werden. Ich möchte der Tochter vorschlagen, ein Mietshaus, das nicht in die GmbH & Co. KG miteingebracht wird, an die GmbH & Co. KG zum Verkehrswert von 5 Mio. € zu veräußern. Die GmbH & Co. KG würde den Kaufpreis aus einer neuen Kreditaufnahme finanzieren und ihn an die Tochter bezahlen. Die Tochter würde mit diesem Kaufpreis den Erbschaftsteuerkredit bei der Bank tilgen. Wäre auch diese Veräußerung der Tochter an die GmbH & Co. KG grunderwerbsteuerbefreit? Ich persönlich glaube, dass ja, da eine Veräußerung der Tochter an die Mutter auch grunderwerbsteuerbefreit wäre, möchte mich aber auch hier wiederum absichern.
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