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GrESt-Übertragung GrSt von Ehepartner GbR,Steuerbefreiung,§ 3 Nr. 4 GrEStG,Privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG

Welche steuerlichen Folgen hat die Veräußerung eines Grundstücks zwischen Ehepartnern, wenn es im Besitz einer GbR ist und an das Einzelunternehmen des Ehemannes vermietet wird und das Ehepaar sich trennt? Die Ehefrau veräußert das hälftige im Privatvermögen befindliche Grundstück zum Wert von 50 € an den Ehemann. Die Anschaffungskosten betragen 20 €. Der Grundstücksanteil ist erst seit neun Jahren im Besitz der GbR, damit entsteht ein Spekulationsgewinn nach § 23 EStG in Höhe von 30 €, den die Ehefrau versteuern muss. Fällt in diesem Fall Grunderwerbsteuer an, obwohl die Ehe noch nicht geschieden ist? Es ist zu prüfen, ob die Veräußerung des hälftigen Grundstücksanteils im Rahmen der Vermögensaufteilung zwischen den Eheleuten erfolgt oder ob es sich um eine reguläre Veräußerung handelt. Wenn es sich um eine reguläre Veräußerung handelt, kann unter Umständen Grunderwerbsteuer anfallen, unabhängig davon, ob die Ehe bereits geschieden ist oder nicht. Wenn der Übernahmepreis als Teil der Abfindung zum Zugewinnausgleichsanspruch vereinbart wird, ist dann trotzdem ein Spekulationsgewinn anzusetzen? Ja, ein eventueller Spekulationsgewinn bei der Veräußerung des Grundstücksanteils ist unabhängig davon anzusetzen, ob der Übernahmepreis als Teil der Abfindung zum Zugewinnausgleichsanspruch vereinbart wurde oder nicht.
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