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Bemessungsgrundlage,Zahlung,Zusammenhang

Unser Mandant zahlt zusätzlich zum verhandelten und notariell beurkundeten Kaufpreis einen Mietwohnobjekts einen „Auslagenersatz“ an die Verkäufer, da diese zum Zeitpunkt der Kaufpreisverhandlung und Abwicklung des Kaufvertrags zahlungsunfähig und völlig illiquide waren. Eine Zwangsversteigerung des Objekts wäre sonst unumgänglich gewesen. Um dies zu umgehen und eine zügige Abwicklung des Kaufvertrags voranzutreiben, einigten sich die Parteien vor Abschluss des Kaufvertrags auf eine Zahlung von 10.000 €. Diese Zahlung wurde unabhängig vom verhandelten Kaufpreis des Maklers gezahlt. Die Zahlung wurde von den Verkäufern beispielsweise verwendet, um einen Teil der offenen Energiekosten zu zahlen. Eine kurzfristige Einstellung der Strom- und Heizversorgung wurde somit umgangen. Die Zahlung diente zur allgemeinen Absicherung des Kaufvorgangs. Eine Rückzahlung dieses Auslagenersatzes war ausgeschlossen, da der gesamte Kaufpreis der Immobilie bereits von verschiedenen Gläubigern gepfändet wurde. Sind die 10.000 € grunderwerbsteuerpflichtig?
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