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Steuerbefreiung GrESt,Erbauseinandersetzung / Vermächtnis

Nach dem Tod der Tante werden vier Personen zwar nicht Erben, erhalten aber gemeinsam eine Eigentumswohnung als Vermächtnisnehmer. Die vier Personen stehen auch gemeinsam im Grundbuch, je mit einem Anteil von 1/4. Nun möchte einer der vier Personen das Grundstück gegen Zahlung einer Abfindung übernehmen. Ist dies auch ein Fall des § 3 Nr. 3 GrEStG, nachdem bisher eine Auseinandersetzung zwischen den vier Personen nicht erfolgt ist, oder fällt Grunderwerbsteuer an?
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