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§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG,§ 1 Abs. 6 GrEStG

An einer A-GmbH ist seit 2010 eine Genossenschaft zu 100 % beteiligt. Im Jahr 2018 erwirbt die A-GmbH ein Grundstück. Im Jahr 2020 verkauft die Genossenschaft 49 % ihrer A-GmbH-Anteile an eine B-GmbH. Im Jahr 2023 erwirbt die Genossenschaft die Anteile von der B-GmbH an der A-GmbH (49 %) wieder zurück und ist somit wieder alleiniger Anteilseigner an der A-GmbH (100 %). Löst dieser Vorgang – bezogen auf den Grundstückserwerb 2018 – nochmals Grunderwerbsteuer aus?
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