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§§ 3,6 GrEStG,Befreiungsvorschriften,Ehegatten

Unser Mandant, eine zweigliedrige (Ehepaar) Grundstücksgemeinschaft ist Eigentümer eines Grundstückes. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Ehemannes kam es zur Zwangsversteigerung. Im Verfahren steigerte der Ehemann mit und bekam den Zuschlag. Nach Auskunft kann er auch noch die Grundstückgemeinschaft als berechtigten Erwerber benennen. Fragestellung: Führt der Vorgang zum Anfall von Grunderwerbsteuer, wenn a) der Ehemann das Grundstück erwirbt ? bzw. b) wenn die Grundstücksgemeinschaft das Grundstück (wieder) erwirbt ? Gibt es ggf. (noch) Gestaltungsmöglichkeiten ? Für die Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
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