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Einbringung,Bruchteilsgemeinschaft

Mein Mandant A ist zusammen mit Mandantin B jeweils mit 50% an der Bruchteilsgemeinschaft AB beteiligt. Gegenstand ist ein Wohn-Geschäftshaus Einnahmen 200.000,00, Einkünfte 120-140,.TEuro. B möchte ihren Anteil in absehbarer Zeit an den A verkaufen. A möchte seinen Anteil in Zukunft in einer GmbH haben um weniger Steuern zahlen zu müssen, da er mit seinen übrigen Einkünften dem Höchststeuersatz unterliegt. Die Frage: Wenn A und B ihren Anteil an eine von A gegründete GmbH steuerfrei (Ertragsteuer) verkaufen und A 11% seines Anteils im Privatvermögen zurückbehält dürfte m. E. nach § 1 (2a) GrEStG keine Grunderwerbsteuer anfallen. Stimmt das? oder müssten die Anteile der GmbH von einer dritten Person gehalten werden? Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn A seinen Anteil zu 15% vom Verkehrswert an die GmbH verkauft (dies würde dann Grunderwerbsteuer nur für diesen Teil auslösen) in Bezug auf die restlichen 85% bezüglich der Abschreibung in der GmbH? Eine Lösung die Bruchteilsgemeinschaft über eine GmbH & Co. KG als Zwischenlösung per Formwechsel in die GmbH einzubringen scheitert m. E. aufgrund des Verstoßes gegen Haltefristen, oder irre ich mich da?
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