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§ 1 Abs 2a GrEStG,Anteilsübertragungen an grundbesitzhaltenden Personengesellschaften,Neuer Gesellschafter i.S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG

Problemstellung zur Grunderwerbsteuer: Unsere Mandanten sind mit 94% (Ehemann) und 6% (Ehefrau) an einer GmbH beteiligt. Die GmbH hält wiederum 100% an einer Grundstückverwaltungsgesellschaft mbH&Co Verpachtungs- KG. Diese Gesellschaft ist Eigentümerin des Betriebsgebäudes und vermietet über eine Sale-Lease-Back Konstruktion das Gebäude an die GmbH. Steuerbilanziell wurden die KG Anteile bilanziert und das Mietgeschäft über Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen. Bis zum Ende der 1. Mietperiode (Anfang 2024) muss das Ankaufsrecht ausgeübt werden und es muss entweder das Grundstück oder die KG als Gesellschaft übernommen werden. Da das Gebäude möglichst nicht im Betriebsvermögen der operativen GmbH verbleiben soll, stellt sich die Frage auf welche Weise eine Übertragung ohne Auslösen von Grunderwerbsteuer möglich wäre. Wäre es möglich, dass die Eheleute die KG Anteile mit dem Betriebsgrundstück direkt übernehmen (die GmbH&Co KG würde zur Schwestergesellschaft der GmbH) oder, was noch besser wäre, wenn diese Struktur über eine Holding erreicht werden könnte? Vielen Dank.
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