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Auflassung,notarielle Beurkundung,§ 6 GrEStG

Meine Mandanten besitzen eine vermögensverwaltende GbR mit drei Mehrfamilienhäuser. Die GbR erzielt ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gesellschafter sind: – Ehefrau 70 % – Ehemann 30 % Die Grundstücke sind alle länger als zehn Jahre im Besitz der GbR. Ein Mehrfamilienhaus möchte die Ehefrau privat erwerben, da die Villa zu 90 % privat genutzt wird. Zwei Mehrfamilienhäuser möchte die Ehefrau mit einer Einmann GmbH & Co. KG erwerben. Frage: Ist es möglich, diesen Vorgang ohne einen notariellen Kaufvertrag durchzuführen, um die Notarkosten zu sparen, jedoch den Stepup bei der GmbH & Co. KG zu realisieren? Fällt Grunderwerbsteuer an?
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