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Übertragung Grundstück bzw. MU-Anteil,Auswirkungen auf das GrEStG durch MoPeG

Guten Tag, nach meinem Kenntnisstand führt das MoPeG ab dem 01.01.2024 zu weitreichenden Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (Abschaffung des Gesamthandprinzips). Nach aktuellem Gesetzesstand dürften die §§ 5 und 6 Grunderwerbsteuergesetz ab dem 01.01.2024 nicht mehr zur Anwendung kommen. Hierzu habe ich folgende Frage: Vater und drei Kinder sind Kommanditisten einer Immobilien GmbH & Co. KG. Vater zu 55%, die Kinder zu jeweils 15%. Wenn der Vater nun in 2024 Kommanditanteile dieser Immobilien GmbH & Co. KG auf seine Kinder überträgt: Fällt dann unter Anwendung des MoPeG für diese Übertragungen GrESt an? bisher wären derartige Übertragungen nach von der GrESt befreit.
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