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§ 1 Abs. 2a GrEStG,Gbr-Anteilsübertragung

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantin, eine Gbr mit 3 Gesellschaftern jeder 1/3 Anteil, wurde dieses Kalenderjahr gegründet. Die Gesellschaft hat in diesem Kalenderjahr ein Grundstück erworben. Eigentümerin ist die Gbr. Bruchteilseigentum liegt nicht vor. Nach internen Streitigkeiten will jetzt ein Gesellschafter aus der Gesellschaft austreten. Die beiden übrigen Gesellschafter wollen den Anteil übernehmen und hätten dann jeweils 50% der Anteile. Als Entgelt wollen die Gesellschafter die anteilige Darlehensvaluta des ausscheidenden Gesellschafters übernehmen. Da wir wenig Berührung zum Thema Grunderwerbssteuer haben, wäre jetzt die Frage ob durch die Anteilsübertragung Grunderwerbssteuer ausgelöst wird. Außerdem wäre noch die Frage zu klären, ob man die Übertragung noch im diesem Jahr durchführen sollte. Durch die Änderung des Gesellschaftsrecht der Gbr´s (Streichung § 718 BGB) und dem „MoPeG“ könnte dies im nächsten Jahr evtl. zu Nachteilen führen. Wir schätzen Ihre Hilfe und bedanken uns im voraus. Gruß
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