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Verkauf unter Verkehrswert,Bemessungsgrundlage

A verkauft seine privat gehaltene Immobilie an eine ihm gehörende Immobilien-GmbH. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis beträgt dabei a) 10 % vom Verkehrswert, b) 20 % vom Verkehrswert. Frage: Wie ist die Grunderwerbsteuer bei einem Verkauf unter Verkehrswert zu bemessen?
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