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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 6 GrEStG

Ist-Situation: M und X sind seit 2008 unverändert zu je 50 % an der M & X Immobilien GbR beteiligt. Die GbR hat Immobilienbesitz. Nun will X in 09/2023 an M 25 % und an T (Tochter von M) 25 % verkaufen. Fragen: a) Entsteht bei dem Vorgang Grunderwerbsteuer für M und/oder T? b) Sollte Grunderwerbsteuer entstehen: Gibt es eine naheliegende Variante die Grunderwerbsteuer zu vermeiden? c) Wenn M in den nächsten 10 Jahren verstirbt und T die 75 % von M erbt: Entsteht dann Grunderwerbsteuer?
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