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§ 1 Abs 2a GrEStG,Bruchteilsgemeinschaften in der Grunderwerbsteuer (keine Gesamthand),BGB-Gesellschaft i.S. der §§ 705 ff. BGB und Abgrenzung zu Bruchteilsgemeinschaften

Drei Anteilseigner (A 50 %, B und C jeweils 25 %) halten gemeinsam eine Immobilie zur Vermietung. Die Eigentümer sind mit den Bruchteilen in das Grundbuch eingetragen. B und C verkaufen jeweils ihre 25-%-Anteile an D. Die Gesellschaft ist immer gegenüber dem Finanzamt als ABC-GbR aufgetreten, alle Steuererklärungen wurden unter ABC-GbR (die Steuerbescheide lauten auf „Grundstücksgemeinschaft ABC“) erstellt. Wie kann argumentiert werden, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, weil quasi GbR-Anteile gekauft wurden, da es sich faktisch um eine GbR handelte? Der Notarvertrag lautete auf die Bruchteile, weil es so im Grundbuch steht, allerdings war nur das Grundbuch falsch und eine Berichtigung unterblieb.
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