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§ 3 Nr. 2 GrEStG,§ 8 Abs. 1 GrEStG,Nießbrauchsvorbehalt

Ein Mandant hat einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb von einer dritten Person (nicht verwandt) unentgeltlich erworben. Übertragen wurde der gesamte landwirtschaftliche Betrieb mit allen land- und forstwirtschaftlichen Flächen inkl. Hofstelle, aber ohne Wohnhaus. Das Wohnhaus wurde bereits vor ein paar Jahren gesondert heraus gemessen und damals separat übertragen an unseren Mandanten übertragen. Der landwirtschaftliche Betrieb ist verpachtet. Die Übertragende hat sich den Nießbrauch auf Lebensdauer für den übertragenen Grundbesitz bzw. landwirtschaftlichen Betrieb vorbehalten, sodass weiterhin sämtliche Pachteinnahmen der Übertragenden und nicht dem Erwerber (Mandant) zufließen. Wie ist dieser Vorgang für die Grunderwerbsteuer zu behandeln? Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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