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Übertragungen von Anteilen,§ 1 Abs. 2b und Abs. 3a GrEStG

Die HHH GmbH hat in 2022 zwei Gründungsgesellschafter, A GmbH und B GmbH, zu je 50%. Im gleichen Jahr werden 50% auf zwei neue Gesellschafter, C GmbH und D GmbH, übertragen. Im Vermögen der KapGes liegt ein Grundstück. § 1 Abs. 2b GrEStG ist nicht erfüllt, da nicht mind. 90% der Anteile übertragen wurden. Jetzt sollen weitere 25% von A auf C übertragen werden. § 1 Abs. 3a GrEstG ist noch nicht erfüllt, da nicht mindestens 90% der Anteile in einer Hand vereinigt werden. Änderungen im Gesellschafterbestand der Anteilsinhaber liegen nicht vor. Es wird keine Grunderwerbsteuer ausgelöst.
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