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§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG,§ 6a GrEStG

Mein Mandant ist zu 100% Gesellschafter einer produzierenden GmbH. Die Immobilie in der die GmbH von Beginn an produziert sowie ein Teil des von der GmbH genutzten Maschinenparks steht in seinem persönlichen Alleineigentum und ist an die GmbH vermietet (unechte Betriebsaufspaltung seit 1997). Nunmehr möchte mein Mandant sein Einzelunternehmen in die GmbH einbringen und sodann wird die GmbH ihren gesamten Geschäftsbetrieb an eine von ihr neu zu gründende GmbH ("Tochtergesellschaft"), an der dann auch Mitarbeiter beteiligt werden sollen, verpachtent. Hierzu stellt sich uns die Frage nach einer möglichen Grunderwerbsteuer durch Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH inkl. des bisher im Einzelunternehmen aktivierten Grundbesitzes. 1. Entsteht durch die Einbringung Grunderwerbsteuer, oder greift hier irgendein Befreiungstatbestand (z.B. "Konzernklausel" § 6a GrEStG?) 2. Falls GrESt entsteht: Sehen Sie eine Möglichkeit, diese zu umgehen?
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