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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,§ 6 GrEStG

Sachverhalt: Ein Immobilienunternehmen eine GmbH & Co. KG (2 Gesellschafter 70/30 beteiligt) überträgt an einen Gesellschafter ein kürzlich gekauftes Grundstück mit Gebäude Frage: Wann beginnt der 3 Jahreszeitraum für die Berücksichtigung Renovierungskosten der anschaffungsnahen Herstellungskosten? Bei Kauf des Objekts oder bei Übertragung? Fällt Grunderwerbsteuer bei der Übertragung an einen Gesellschafter an und in welcher Höhe? In welcher Höhe fällt Grunderwerbsteuer an, wenn das Objekt in eine Grundstücksgemeinschaft bestehend aus den beiden Kommanditisten entnommen wird?
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