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§ 1 Abs. 2b GrEStG,Altgesellschafter

Sachverhalt: Unser Mandant (U) war seit 2003 zu 94 % an der A-GmbH beteiligt, die weiteren 6 % gehörten seiner Mutter (M). Im Dezember 2017 schenkte U einen Anteil von 6 % an seine Tochter (T). Im Februar 2018 schenkte M ihren 6%igen Anteil an U. Die A-GmbH ist Eigentümerin von Grundstücken. Frage: Unser Mandant U möchte im Jahr 2023 weitere 5 % der Anteile an der A-GmbH an T verschenken. T wäre damit in Höhe von 11 % an der A-GmbH beteiligt. Die verbleibenden 89 % möchte U in eine neu zu gründende Holding-GmbH einbringen. Handelt es sich hierbei um grunderwerbsteuerpflichtige und/oder grunderwerbsteuerbare Vorgänge? (Unseres Erachtens sollte hierbei keine Grunderwerbsteuer anfallen, da gem. der Regelung im Gemeinsamen Ländererlass vom 29.06.2021 alle mit Ablauf des 30.06.2021 Beteiligten als Altgesellschafter gelten.)
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