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§ 3 GrESt,§ 5 GrEStG

Unsere Mandantin besitzt eine GmbH & Co. KG, die gewerbliche Hallen in Höhe von 4.000.000,00 € Wert beinhalten. Die GmbH & Co. KG soll auf einen Investor zu 100 % übertragen werden. Fragen: Wenn unsere Mandantin 10,1 % behält, ist sie dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig? Können diese 10,1 % auch von einem fremden Dritten (sog. Ankerinvestor) erworben werden? Und wird hierdurch die Grunderwerbsteuer vermieden?
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