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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 8 Abs. 2 GrEStG

Unsere Mandant T war zu 49 % und H zu 51 % an einer gewerblichen operativen GmbH beteiligt. Die GmbH erwarb vor Jahren ein betriebliches Grundstück zu 100 % und bezahlte hierfür Grunderwerbsteuer. Im Jahr 2023 ist der Gesellschafter H verstorben. Unser Mandant T hat die Anteile von H den Erben entgeltlich und fremdüblich abgekauft. Nun stellt sich die Frage der Grunderwerbsteuer bezogen auf das im Betriebsvermögen befindliche Grundstück. Durch die Anteilsveräußerung sehen wir dies als generell grunderwerbsteuerpflichtigen Sachverhalt an, da sich nun mind. 90 % der Anteile in einer Hand, bei unserem Mandanten T, befinden. Da T jedoch zuvor wirtschaftlich bereits 49 % der Anteile und damit des Grundstückes besaß und seinerzeit beim Erwerb die GmbH auch die volle Grunderwerbsteuer bereits bezahlte, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, inwieweit es hier eine Befreiung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gibt? Oder ist es so, dass T nun nochmals die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Objektwert bezahlen muss?
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