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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 20 UmwStG

In der A-GmbH befindet sich u.a. ein Grundstück (Firmengebäude) mit Buchwert 200 T€ und Zeitwert 500 T€. Die X-GmbH (gehört zu 100 % Herrn X) und die Y-GmbH (gehört zu 100 % Herrn Y) wollen nun jeweils 50 % der Anteile von der A-GmbH kaufen. Frage 1: Kann in diesem Zusammenhang die Grunderwerbsteuer irgendwie vermieden werden? Wenn nein, was wäre die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? Die X-GmbH und die Y-GmbH möchten nach dem Kauf das Firmengebäude aus der GmbH herausnehmen und dazu z.B. auf eine neu zu gründende GmbH übertragen. An dieser neuen GmbH sind dann auch wieder die X-GmbH und die Y-GmbH zu je 50 % beteiligt. Frage 2: Kann hier die Grunderwerbsteuer vermieden werden, da vorher und nachher an dem Grundstück dieselben Personen beteiligt sind? Frage 3: Unabhängig von der Grunderwerbsteuer, kann das Grundstück (BW 200 T€) zu Buchwerten auf die neue GmbH übertragen werden oder erfolgt auf jeden Fall eine Aufdeckung der stillen Reserven?
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