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§ 1 GrEStG,§ 4 Nr. 9a EStG

Sachverhalt: Die Stadt X ist Eigentümerin einer unbebauten Grundstücksfläche von rd. 4.000 qm. Gemäß städtebaulichem Vertrag hat die Stadt X die Erschließung an die Erschl.X GmbH übertragen. Die Erschl.X GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der WB X GmbH, an der die Stadt X über 50% der Anteile hält. Die Stadt X plant die Grundstücksfläche an die Erschl.X GmbH zu veräußern. Diese soll die Erschließung und die Parzellierung vornehmen und die Teilflächen anschließend erschlossen veräußern. Ca. ein Viertel der Fläche möchte ein Bauträger erwerben, um dort Mehrfamilienhäuser (kein Gewerbe) zu errichten. Zurzeit wird diskutiert, ob die Stadt zunächst die Gesamtfläche (unerschlossen) an die Erschl.X GmbH veräußert und diese anschließend die Teilfläche (erschlossen) an den Bauträger weiterveräußert (Variante 1) oder ob die Stadt die Flächen teilt und die Teilfläche direkt (unerschlossen) an den Bauträger veräußert, der diese dann durch die Erschl.X GmbH erschließen lässt (Variante 2). Fragestellung: Wie sind diese Varianten grunderwerbsteuer- bwz. Umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen?
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