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GmbH,Formwechsel,GrEStG § 5 Absatz 2

A ist 100 % Gesellschafter einer GmbH mit Grundbesitz. Er hat im Privatvermögen Grundvermögen, was er an die GmbH verkaufen möchte. Dieses löst Grunderwerbsteuer aus. Nun stellt sich die Frage, ob man noch in 2023 einen Formwechsel zur GmbH & Co. KG machen sollte. Dann dürfte doch keine Grunderwerbsteuer anfallen. Die Umwandlung ist auch zu Buchwerten möglich, da die Gesellschaft einen Gewinnvortrag von 20 Mio € hat. Er will aber dann auch später einen Teil der Anteile an die Kinder übertragen. Das dürfte dann mit der Haltedauer von 10 Jahren kollidieren? Fragen: 1. Kann der Formwechsel hier Grunderwerbsteuer sparen? 2. Kann ein Teil der Anteile nachher auf die Kinder übergehen und wenn ja, ab wann? 3. Gibt es sonst noch etwas, was zu bedenken ist?
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