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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 6a GrEStG

Sachverhalt: Die Fe GmbH und die F GmbH halten je 50 % der Geschäftsanteile an der Q GmbH. Die Q GmbH hält 100 % der Geschäftsanteile an der P GmbH 1. Die P GmbH ist Eigentümerin eines Grundstückes. 2. Die Fe GmbH überträgt ihre gesamten Geschäftsanteile an der Q GmbH an die F GmbH. 3. Im Anschluss – aufschiebend bedingt auf die Erlangung der Alleingesellschafterstellung der F GmbH – wird die Q GmbH (Übertragender Rechtsträger) auf die P GmbH (Übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Fragestellung: Wir bitten um rechtliche Prüfung des obigen Sachverhaltes hinsichtlich des Anfalls einer Grunderwerbssteuer. Im Rahmen des obigen Sachverhaltes soll der Anfall einer „doppelten“ Grunderwerbssteuer verhindert werden, d. h. Ziel sollte es sein, dass nur die Übertragung der Geschäftsanteile Grunderwerbssteuer auslöst, nicht jedoch die Verschmelzung. Sofern hierzu eine andere gesellschaftsrechtliche Gestaltung notwendig ist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis; Vielen Dank!
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