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Beendigung Bruchteilsgemeinschaft,Tausch Miteigentumsanteile

Folgende Fragestellung kommt im Rahmen der Auseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft zu folgender Fragestellung. Meine Mandaten (zwei Beteiligte) erwarben im Jahr 2020 als Bruchteilsgemeinschaft 24 Eigentumswohnungen. Ein Gesellschafter entnahm im Laufe der Jahre überproportional Geldbeträge aus dem Gesellschaftsvermögen, so dass die GbR nunmehr in der Form aufgelöst werden soll, dass Gesellschafter A aus dem Gesellschaftsvermögen 15 Wohnungen und Gesellschafter B neun Wohnungen zum Alleineigentum erhält. Fragen: Fällt Grunderwerbsteuer an? Welche Bemessungsgrundlage ist hierfür maßgeblich? Fällt dieses Geschäft in den gewerblichen Grundstückshandel?
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