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§ 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG,Schwestergesesellschaften

Sachverhalt: An der vermögensverwaltenden X-GbR (Vermietung und Verpachtung - Einkünfte nach § 21 EStG) sind die Personen A (50%) und B (50%) beteiligt. Die X-GbR ist Eigentümerin von mehreren Grundstücken. Es soll nun die Y-GbR gegründet werden, an welcher wieder die Personen A (50%) und B (50%) beteiligt sind. Auf die Y-GbR soll ein Grundstück von der X-GbR unentgeltlich übertragen werden. Beim damaligen Kauf des zu übertragenden Grundstücks ist Grunderwerbsteuer angefallen. Frage: Fällt durch die Übertragung Grunderwerbsteuer an? Meines Erachtens sollte § 6 Abs. 3 GrEStG einschlägig sein. Die Vorbehaltensfristen müssten teleologisch reduziert sein. Die Nachbehaltensfristen sind zu beachten. Es wäre super, wenn Sie Ihre Antwort mit entsprechenden Literaturquellen etc. hinterlegen könnten.
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