Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grunderwerbsteuer,Bemessungsgrundlage

Meine Mandanten (Eheleute, Privatvermögen) haben mit notariellem Vertrag vom 16.12.2021 von einer Immobilien-GmbH ein bebautes Grundstück erworben. Der Kaufpreis teilt sich wie folgt auf: 600 T€ Schuldübernahme und 242 T€ zu entrichtender Kaufpreis an die GmbH. Im not. Kaufvertrag sind unter dem Punkt „Kaufpreis“ folgende Positionen aufgeführt: Abbruchgenehmigung Kampfmittelüberprüfung Entwässerungsgenehmigung Baugenehmigung Architektenleistung Statik, Prüfstatik Trennungen Hausanschluss Wasser, Gas und Strom Daraufhin haben meine Mandanten das bestehende Hotel am 15.01.2022 abgerissen und ein Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück gebaut (Herstellungskosten ca. 3 Mio. €). Die Eheleute haben selber die Bauunternehmer angefragt und die Bebauungsverträge abgeschlossen. Fernmündlich wurde damals mit der GmbH vereinbart, dass diese die Bauleitung übernimmt und dafür jetzt im Zeitpunkt der Fertigstellung in 6/2023 eine Rechnung über die Bauleitung stellt. Frage: Liegt aufgrund der Bauleitung ein einheitliches Vertragswerk vor, so dass ggf. auch die entstandenen Herstellungskosten in Höhe von 3 Mio. € der Grunderwerbsteuer unterworfen werden müssten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen