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Anteilsvereinigung,unmittelbar

Unternehmer U1 ist zu 100 % Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft B1. Unternehmer U2 ist zu 80 % Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft B2. An der Beteiligungsgesellschaft B2 ist noch ein weiterer Unternehmer U3 mit 10 % beteiligt, und 10 % der Anteile hält die Gesellschaft B2 selbst. Die Beteiligungsgesellschaften B1 und B2 sind zu jeweils 50 % Gesellschafter von zwei Immobiliengesellschaften I1 und I2. Die beiden Gesellschaften haben jeweils vor etwas mehr als 2 Jahren Immobilien erworben. Bei dem Erwerb ist jeweils Grunderwerbsteuer angefallen. Nun beabsichtigt die Beteiligungsgesellschaft B2, die Anteile an den beiden Immobiliengesellschaften I1 und I2 an die Beteiligungsgesellschaft B1 zu verkaufen. Im Ergebnis wäre dann die Beteiligungsgesellschaft B1 statt vorher zu 50 % nun zu 100 % Eigentümer der Gesellschaften incl. der darin befindlichen Immobilien. Frage 1: Fällt bei diesem Erwerb erneut Grunderwerbsteuer an? Frage 2: Gibt es Voraussetzungen, die für die Vermeidung der Grunderwerbsteuer erfüllt sein müssen? Frage 3: Sind alternative Gestaltungen möglich?
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