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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

An der A-GmbH war bis 2014 die A-Verwaltungs-GmbH zu 100 % beteiligt und an dieser zu 100 % der A. Im Rahmen der Insolvenz der A-Verwaltungs-GmbH im Jahr 2014 wurden die Anteile an der A-GmbH zu 26 % von A, 26 % von B (Ehefrau von A) und zu je 24 % von C und D (beides Kinder von A) erworben. Jetzt wollen A, B und D ihre Beteiligungen an die C-GmbH verkaufen. An der C-GmbH sind zu je 50 % der C und seine Ehefrau E beteiligt, somit lauten die Beteiligungsverhältnisse an der A-GmbH am Schluss 24 % C und 76 % C-GmbH. Fragen: 1. Ist die jetzt anstehende Umschichtung grunderwerbsteuerpflichtig? 2. Wäre die Umschichtung grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sie erst im Jahr 2025 vorgenommen wird? 3. Ändert sich etwas, wenn C zunächst 100 % an der C-GmbH halten würde und erst nach Erwerb der Anteile an der A-GmbH seine Ehefrau an der C-GmbH beteiligt?
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