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Erbfall,Formwechsel,Grunderwerbsteuerbefreiung

Nach Erbfall treten zwei Kinder eines Gesellschafters als Rechtsnachfolger in eine Betriebsaufspaltung (bisher Gesellschafter A und B zu je 1/2) ein. Die Kinder wollen die Anteile später veräußern. Zur Vermeidung der Auflösung der stillen Reserven soll die bestehende GbR zuerst in eine KG eingebracht werden. Danach erfolgt die Gründung einer GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt). Sind die Vorgänge grunderwerbsteuerpflichtig, bzw. welche Sperrfristen greifen?
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