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Einbringung EZU in GmbH,Verkauf Grundstück im RWZ,Rechtsfolgen GrESt

Einzelunternehmer D plant die Einbringung seines Betriebs in eine GmbH mit steuerlicher Rückwirkung auf den 01.01.2023. Die Einbringung soll im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme in eine GmbH erfolgen. Mit Notarurkunde vom 02.05.2023 hat D die im Betriebsvermögen befindlichen Büroräume an seine Ehefrau zum Marktwert veräußert. Weitere Betriebsräumlichkeiten mietet D von seiner Ehefrau bereits an. Der Übergang Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt zum 01.06.2023. Die Veräußerung an die Ehefrau ist grunderwerbsteuerfrei. Nach dem Eigentumsübergang sollen nun die GmbH-Gründung und die notarielle Ausgliederungserklärung erfolgen. Rechtsfrage: Entsteht im Zuge der steuerlichen Rückwirkung auf den 01.01.2023 Grunderwerbsteuer für den Verkauf der Büroräume an die Ehefrau, weil in der Einbringungsbilanz der GmbH zum 01.01.2023 das Grundstück dann bilanziell noch auftaucht?
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