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§ 16 Abs. 1 GrEStG,§ 16 Abs. 2 GrEStG,§ 1 Abs. 2 GrEStG

A hat über ein Grundstück mit B einen notariellen Kaufvertrag am 1.5.2022 abgeschlossen. Daraufhin gab es einen Grunderwerbsteuerbescheid vom 1.6.2022. Die Eintragung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt. B möchte vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. will diesen rückabwickeln, und C will das Grundstück von A erwerben. Frage: Welche Handlungen sind notwendig, dass zum einen die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids vom 1.6.2022 gem. § 16 GrEStG erfolgt und zum anderen weiterhin keine Grunderwerbsteuer gem. § 1 Abs. 2 GrEStG (Verschaffung der Verwertungsbefugnis durch B) entsteht?
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