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§ 3 Nr. 6 GrEStG,§ 6 GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mandantin ist zu 50% an einer GbR beteiligt, die ein wertvolles Grundstück besitzt (dies stellt auch das wesentliche Vermögen der GbR insgesamt dar) . Die anderen 50% der GbR-Anteile gehören einer anderen Frau (nicht verwandt). Das Grundstück gehört dieser GbR seit nahezu 9 Jahren. Nun beabsichtigen beide Frauen, das Grundstück zum Verkehrswert an eine andere GbR zu verkaufen. Die Anteilseigner dieser Käufer-GbR sind zu 50% die Kinder unserer Mandantin und zu 50% die Kinder der anderen Frau. Nach § 6 Abs.3 GrdErwStG wäre dieser Verkauf voll grunderwerbsteuerpflichtig. Allerdings ist zu bedenken, dass rein rechnerisch 50% des Grundstücks jeweils auf Kinder der jeweiligen vorherigen Geamthandseigentümerinen übergehen, wofür grundsätzlich die Steuerbefreiung des § 3 Nr.6 GrdErwStG gelten würde. Unsere Frage ist nun: Eigentlich müsste diese allgemeine Steuerbefreiung des § 3 Nr.6 GrdErwStG der Regelung des § 6 Abs.3 GrdErwStG vorgehen. Bedeutet dies, dass dann der gesamte Verkauf grunderwerbsteuerfrei belassen wird oder nur jeweils die rechnerische ideelle Hälfte der jeweils einen Mutter auf Ihre eigenen Kinder (die zweite rechnerische Hälfte erhalten z.B. die Kinder unserer Mandantin rein rechtlich ja von der Mutter der anderen Kinder wegen der zivilrechtlichen Wirkung des Gesamthandseigentums). Und ist das Ergebnis das Gleiche, wenn die Mütter nicht das Gundstück aus der GbR an eine den Kindern gehörende GbR verkaufen, sondern einfach Ihre GbR-Anteile an der bisherigen GbR an ihre jeweiligen Kinder verkaufen würden? Und würde es hierfür darauf ankommen, dass die Mütter die 10-Jahresfrist des § 6 Abs.4 GrdErwStG abwarten würden? Oder würde dann (die 10-Jahresfrist läuft in unserem Fall erst nach dem 01.01.2024 ab) wegen der Auswirkung der Abschaffung von Gesamthandseigentum für GbRs durch das MoPeG erst recht grunderwerbsteuerlich ein unkalkulierbarer Vorgang entstehen? Vielen Dank vorab (die Beantwortung unserer Anfrage ist schon im Hinblick auf ihre Komplexität nicht eilig).
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