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Abteilung eines Nachlasses bzw.,Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,Befreiung von der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Ihre steuerliche Unterstützung zu folgendem Sachverhalt: Mit Vertrag vom 27.06.2006 gründeten die Eheleute A und H eine Immobilien GbR. Beide waren zu 50% an der GbR beteiligt. Mit Vertrag vom 12.11.2006 übertrug jeder der beiden Ehegatten im Wege der Schenkung und gegen Nießbrauchsvorbehalt einen Gesellschaftsanteil von 9,5% an die drei gemeinsamen Kinder. Somit waren A und H noch zu jeweils 21,5% an der GbR beteiligt und die drei Kinder jeweils mit 19%. Am 14.08.2018 verstarb A. Alleinerbin war seine Ehefrau H. Somit war H nunmehr zu 43% und die Kinder weiterhin mit 19% an der GbR beteiligt. Am 13.05.2023 verstarb H. Erben sind die drei Kinder zu gleichen Teilen. Das heißt, nun sind die drei Kinder mit jeweils 33,33% an der GbR beteiligt. Die Kinder möchten jetzt die GbR bestehend aus drei Mietwohngrundstücken, in deren Zusammenhang noch Darlehen bestehen, auseinandersetzen. Jedes der Kinder soll ein Grundstück erhalten und Wertunterschiede durch Ausgleichszahlungen ausgeglichen werden. Es stellt sich nun die Frage, ob bei der Auseinandersetzung der GbR Grunderwerbsteuer anfallen wird. Ansatz: wären die Immobilien direkt von den Eltern auf je ein Kind übertragen worden, es sind drei Immobilien, wäre keine Grunderwerbsteuer angefallen. Kann die Teilung der GbR und Zuordnung der Objekte nun nicht dem gleichgestellt werden? Vielen Dank vorab für Ihre steuerliche Einschätzung hierzu. Mit freundlichen Grüßen Steffen Hort Steuerberater
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