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Verschmelzung,Steuerbarkeit

A ist mit einem Anteil von 94 % an der A-GmbH beteiligt. Gleichzeitig war A mit einem Anteil von jeweils 94 % an der B-GmbH und an der C-GmbH beteiligt. Im Betriebsvermögen der B-GmbH und der C-GmbH befanden sich diverse Grundstücke. Mit Notarvertrag vom 10.06.2020 wurden die B-GmbH und die C-GmbH auf die A-GmbH mit Stichtag 01.01.2020 verschmolzen. Frage: Fällt im Rahmen der Verschmelzung Grunderwerbsteuer an, obwohl der A bereits vorher an allen Gesellschaften zu 96 % beteiligt war?
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