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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

Gerne richte ich mich mit folgenden Sachverhalten an Sie: Fallgruppe 1: Unser Mandant (Natürliche Person) hält zu 100% die DG Holding GmbH, welche wiederum mehrere Immobiliengesellschaften (ausschließtlich GmbHs) in der Regel zu jeweils 50% hält. Die anderen 50% hält die MR Holding GmbH. Diese 50%-Beteiligung (MR Holding GmbH an den jeweiligen ImmoGesellschaften) soll nun auf jeweils zwei Fremd-Holdinggesellschaften (GmbHs) zu je 25% übergehen. Wie sind diese Übertragungen grunderwerbsteuerlich zu würdigen? Fallgruppe 2: Daneben gibt es noch eine Beteiligung der DG Holding GmbH zu 50% an einer ImmoGesellschaft GmbH. Diese 50% Beteiligung soll auf die DG Holding GmbH übertragen werden, so dass die DG Holding GmbH im Ergebnis 100% hält. Auch hier stellt sich die Frage nach eine möglichen Grunderwerbsteuerpflicht. Fallgruppe 3: Die DG Holding GmbH hält eine Beteiligung iHv. 49% an einer ImmoGesellschaft GmbH. Diese Beteiligung soll nun auf jeweils zwei Fremd-Holdinggesellschaften (GmbHs) zu je 24,5% übertragen werden. Wie ist diese Übertragung grunderwerbsteuerlich zu würdigen?
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