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Grunderwerbsteuer,Steuerbefreiung,Interpolierende Betrachtung

Eine Mandantin will ihre Erbfolge neu regeln. Die Mandantin ist verwitwet und hat zwei Kinder. Einziger nennenswerter noch vorhandener Vermögensposten ist eine Eigentumswohnung, die meine Mandantin vor vielen Jahren dem Sohn gegen Vorbehaltsnießbrauch übertragen hat. Um die Erbfolge zwischen den beiden Kindern gleichzustellen, soll die Tochter die Hälfte des betreffenden Immobilieneigentums erhalten. Der Sohn hat sich schon bereit erklärt, die Hälfte der Immobilie auf die Mutter zurückzuübertragen, damit die Mutter diese Hälfte im Anschluss auf die Tochter übertragen könne. Damit wäre ein Ausgleich geschaffen. Aus Vereinfachungsgründen will meine Mandantin ihren Sohn durch Auflage veranlassen, die Hälfte der betreffenden Immobilie direkt auf seine Schwester zu übertragen. Damit wäre das gleiche Ergebnis erzielt. Da die Immobilie durch die Mutter nießbrauchbelastet ist, würde durch die Übertragung auf die Schwester hinsichtlich dieser Belastung eine Verpflichtung übernommen, was die Festsetzung von Grunderwerbsteuer zur Folge hätte. Da hier aber nur der umständliche Umweg durch Rückübertragung auf die Mutter vermieden werden soll, müsste in diesem Fall eine Grunderwerbsteuerbefreiung vorliegen. So sah es zumindest der BFH in seinem Urteil vom 07.11.2018 (II R 38/15). Würden Sie diese Sichtweise teilen?
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