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Abspaltung,§ 6a GrEStG

Unser Mandant ist eine Kommune mit mehreren Eigengesellschaften in der Rechtsform von GmbH`s. Eine GmbH, ein Stadtwerk, hat zwei Teilbetriebe (Immobilien, Wasserversorgung). Die Immobilien sollen nunmehr auf eine bereits bestehende Wohnungsbaugesellschaft abgespalten werden. Die Kommune ist jeweils alleinige Eigentümerin der GmbH´s. Fragestellungen: Ist/Kann der Vorgang begünstigt sein im Rahmen des § 6a GrEStG? Ändert sich daran ggf. etwas im Rahmen der (soweit bisher bekannt) vorgesehenen Grunderwerbsteuerreform? Für die Bearbeitung bedanke ich mich im Voraus.
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