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§ 1 Abs. 2 Aa GrEStG,§ 23 GrEStG

Die Beteiligungsverhältnisse in 2017 beliefen sich auf A: 25,23 % B: 74,77 % Mit notariellem Vertrag vom 18.12.20217 verkaufte A seinen Anteil an der KG mit Wirkung zum 31.12.2017 wie folgt 18,33 % an B 7,0 % an C Die Beteiligungsverhältnisse zum 31.12.2017 beliefen sich danach auf A: 93 % C: 7 % Die KG hält Grundbesitz. Mit Wirkung zum 02.01.2024 verkauft A seine Anteile wie folgt: 39 % an D 10 % an E In einem zweiten Schritt werden zum 31.12.2024 die restlichen Anteile von A und C wie folgt übertragen 44 % von A an D 7 % von C an D Die Beteiligungsverhältnisse ab 01.01.2025 belaufen sich wie folgt: D: 90 % E: 10 % Nach § 1 (2a) GrEStG handelt es sich um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang, wenn sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestallt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. It dies in der o.g. Konstellation gegeben ? ( Anwendung der neuen Rechtslage ab wann ? )
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