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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 13 GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, es besteht eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Die I-GmbH hat zunächst 90% der Anteile an der L-GmbH erworben sowie einige Zeit später die restlichen 10%. In der L-GmbH befindet sich ein Grundstück. Die I-GmbH erhielt nun einen Grunderwerbsteuerbescheid, der sich auf den § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG beruft, was nachvollziehbar ist. Die Frage ist aber, wer ist der Schuldner der festgesetzten GrESt? Zudem ist die Frage, ob die I-GmbH als Erwerber der Anteile der richtige Adressat für den vorliegenden GrESt-Bescheid ist oder ob nicht die L-GmbH (Eigentümerin des Grundstücks) den GrESt-Bescheid hätte bekommen sollen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kfm. Hans Täumel
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